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BGH, 03.02.1982 - IVb ARZ 570/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berufung des Bundesgerichtshofes zur Bestimmung des zuständigen Senats - Begründung des geltend gemachten Anspruchs als maßgebliches Kriterium für die Einordnung einer Rechtssache als Familiensache - Inanspruchnahme eines Ehegatten als Gesamtschuldner wegen der Zahlung ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.05.1978 - IV ARZ 26/78
Bindungswirkung der Abgabe oder Verweisung zwischen Familiengericht und einem …
Auszug aus BGH, 03.02.1982 - IVb ARZ 570/81
Der Bundesgerichtshof ist in entsprechender Anwendung des § 36 Nr. 6 ZPO zur Bestimmung des zuständigen Senats berufen (BGHZ 71, 264).Allerdings ist damit noch nicht ausgeschlossen, daß die unterhaltsrechtlichen Beziehungen der Parteien und damit die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht durch das Klagebegehren i.S. von § 23 b Abs. 1 Nr. 6 GVG "betroffen" werden (vgl. BGHZ 71, 264, 273 ff).
- BGH, 09.07.1980 - IVb ARZ 527/80
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Familiensache; Bestimmung des zuständigen …
Auszug aus BGH, 03.02.1982 - IVb ARZ 570/81
Ebensowenig macht der Umstand, daß bei der Entscheidung über den Anspruch auf grund des Verteidigungsvorbringens familienrechtliche Fragen eine Rolle spielen, das Verfahren zur Familiensache (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 1980 - IVb ARZ 527/80 - FamRZ 1980, 988 und vom 8. Juli 1981 - IVb ARZ 532/81 - FamRZ 1981, 1047). - BGH, 08.07.1981 - IVb ARZ 532/81
Geltendmachung einer Nichtfamiliensache und einer Familiensache im Verhältnis von …
Auszug aus BGH, 03.02.1982 - IVb ARZ 570/81
Ebensowenig macht der Umstand, daß bei der Entscheidung über den Anspruch auf grund des Verteidigungsvorbringens familienrechtliche Fragen eine Rolle spielen, das Verfahren zur Familiensache (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 9. Juli 1980 - IVb ARZ 527/80 - FamRZ 1980, 988 und vom 8. Juli 1981 - IVb ARZ 532/81 - FamRZ 1981, 1047).
- BGH, 02.11.1983 - IVb ARZ 44/83
Zuständigkeitsbestimmung eines Gerichts - Bindungswirkung von Verweisungen von …
An diesem Ergebnis ändert es nichts, wenn das Landgericht Hechingen das Verfahren unzutreffend als Familiensache beurteilt hat (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 3. Februar 1982 - IVb ARZ 570/81; BGHZ 71, 264, 273 ff.).